Quo vadis, ASVK?
Seit dem heurigen Frühjahr gibt es die neue Zusammensetzung der Grazer Altstadtsachverständigen-Kommission (ASVK) unter Vorsitz von Arch. DI Elemer Ploder und seiner Stellvertreterin Arch. DI Dr. Eva Kuß. Über die Aufgaben und aktuellen Neuerungen der ASVK führte Arch. DI Dietmar Koch mit den beiden folgendes Interview.
Quo vadis, ASVK? Was ist neu an der neuen Altstadtsachverständigen-Kommission?
Ploder: Die Kommission erneuert sich alle fünf Jahre teilweise, da die Mitglieder laut Geschäftsordnung nur maximal zwei Perioden (je 5 Jahre) in der Kommission sein können. Das führt automatisch zu einer Erneuerung der Kommissionsmitglieder und auch zu einer lebendigen Arbeit in der Kommission. Als Mitglieder der letzten Kommission können wir bereits auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen, nun dürfen wir als Vorsitzender und als Stellvertreterin die Kommission nach außen vertreten.
Die eingereichten Vorhaben werden jedoch im Kollegium besprochen und die Beschlüsse gemeinschaftlich vom Kollegium gefasst. Alle unsere Kommissionsmitglieder bringen ihr Fachwissen und ihre Haltungen ein. Wir greifen da wenig steuernd ein, vielmehr sind wir der koordinative Teil der Kommission und sehen insbesondere darin eine Qualität.
Arch. DI Elemer Ploder und seiner Stellvertreterin Arch. DI Dr. Eva Kuß
Wohnbau – radikal neu gedacht
Kuß: Da alle fachlichen Bereiche in der Kommission gut und breit abgedeckt sind, gibt es immer spannende und interessante Diskussionen. In diesem Austausch entsteht dann auch die Qualitätsanalyse und -steigerung der Projekte. Und ich habe den Eindruck, dass die Qualität der Architektur und die Suche nach guten Lösungen auch das Verbindende mit allen Kommissionsmitgliedern ist, auch wenn es in der Diskussion unterschiedliche Ansätze innerhalb des Diskurses gibt.
Ploder: Wichtig ist uns die Intensivierung der Zusammenarbeit mit unseren direkten Partnern, der Bau- & Anlagen Behörde der Stadt Graz, mit der Stadtplanung, dem Bundesdenkmalamt sowie den Vertretern des Weltkulturerbes. Diese Koordinationen sind zwar für die Kommission aufwendig und zeitintensiv, sie wirken aber im Verfahren für die Projekte klärend, extrahierend und beschleunigend.
Kuß: Das GAEG (Grazer Altstadterhaltungsgesetz) zielt ja auf das äußere Erscheinungsbild der Stadt ab, also im Wesentlichen auf die Gebäudehülle, während das Denkmalschutzgesetz Gebäude substanziell und ganzheitlich schützt. Das zeigt sich zum Beispiel beim intensiven Ausbau von historischen Dachböden, wo wir zwar beurteilen können, was nach außen in Erscheinung tritt, aber nicht, was dahinter mit einem barocken Dachstuhl passiert.
Mit welchen Zielsetzungen für die geschützte Grazer Altstadt geht man als Vorsitzender der ASVK bzw. als Stellvertreterin an die Arbeit?
Die aktuellen Umfragedaten unter den im April befragten Unternehmen der Landesinnungen Bau und Holzbau sowie der Bauindustrie zeichnen ein angespanntes Bild. Die Auftragslage in der steirischen Baubranche entwickelt sich weiterhin schleppend, auch in den kommenden 6 Monaten ist keine Verbesserung in Sicht (Durchschnittsnote Auftragslage derzeit: 2,9; erwartet: 3,0). Der Trend in Richtung Miete hat sich abermals verstärkt (49% der befragten Unternehmen). Darüber hinaus ist laut Rückmeldung der befragten Betriebe beim Wohnungs- und Hausbau die Energieeffizienz (69%) weiterhin ein zunehmend wichtiger Faktor, aber auch PKW-Abstellplätze (43%) und der eigene Garten (42%) bzw. Balkon (41%) stellen wesentliche Entscheidungsfaktoren der Kundinnen und Kunden dar.
Ploder: Das Ziel besteht im Fortschreiben der baukulturellen Qualitäten der Grazer Altstadt, indem das Narrativ der Stadt weiterzählt wird und den neuen Anforderungen und Bedingungen des Lebens buchstäblich Raum gegeben wird in Form von qualitätsvollen zeitgenössischen Erzählebenen. Dies umfasst die Wahrung und Pflege der historisch überlieferten Substanz genauso wie das Implementieren neuer baulicher Zeitschichten mit sinnstiftenden architektonischen Qualitäten im Kontext des baulichen Erbes. Städte sind auch Orte des Erinnerns an vergangene Kulturen. Das Wechselspiel unterschiedlicher Stilepochen macht die Spannung, den Reiz und die Schönheit dieser Altstadt aus. Dabei ist es wichtig, dass wir nicht nur in der Position des Konservierens des Bestandes verharren, sondern dass wir die Altstadt stärken, indem wir an ihr sensibel und respektvoll weiterbauen, sie damit lebendig halten und die Anpassung an heutige Lebensformen ermöglichen.
Kuß: Ich war in Finnland, da gibt es die Kleinstadt Porvoo im Norden von Helsinki mit einer geschützten Altstadt, und in Wirklichkeit sind alle Menschen aus dieser Altstadt ausgezogen, es gibt nur noch Postkartenverkauf und ein paar Cafés und der Rest steht leer – alles ist total schön hergerichtet, aber ohne Leben. Das finde ich an Graz schon eine Besonderheit, dass das Leben und die Lebendigkeit in der Altstadt durch Weiterbauen erhalten geblieben sind. Und das heißt einfach, qualitätsvolle Veränderung auch zulassen. Es ist ja auch eine Aufgabe aus dem Weltkulturerbe, die lebendige Altstadt zu erhalten und das Wohnen in der Altstadt zu belassen oder neuen Wohnraum zu schaffen.
Welche Aufgabenstellungen beschäftigen die ASVK?
Ploder: Die Zahl der Anfragen steigt. Aufgrund der Klimaveränderung kommen neue Aufgabenstellungen und Themen dazu: Photovoltaik-Anlagen, Klimageräte, Wärmepumpen, Begrünungs- und Sonnenschutzmaßnahmen drängen in die Innenstadt und auf die geschützte Dachlandschaft. Wir haben daher die „Richtlinie für Thermische- und PV-Solaranlagen im Schutzgebiet nach dem GAEG 2008“ erstellt, diese ist auf der Homepage der ASVK zu finden und klärt die Möglichkeiten und Voraussetzungen für PV-Anlagen in den Schutzzonen. So gibt es in den Schutzzonen 1+2 in der Innenstadt einen besonderen Schutz der historischen Dächer, Anlagen sind hier nur auf untergeordneten Hofgebäuden, Garagen, Flachdächern mit Attika oder neuen, nicht schutzwürdigen Dächern zulässig.
Kuß: Es stellt sich auch die Frage, ob die geschützten Dächer der Altstadt der richtige Platz für die Stromgewinnung aus Photovoltaik sind. Wir verstehen den Wunsch der Gebäudeeigentümer, auch auf ihrem Haus einen ökologischen Beitrag zu leisten und den Strom für die Klimaanlage oder Wärmepumpe gleich auf dem eigenen Dach zu erzeugen. In der Schutzzone kann das aber nur in begrenztem Ausmaß, in einer sensiblen Einfügung und durch die Verwendung von hochwertigen Ausführungen gemacht werden.Das sind, glaube ich, die drängenderen Themen derzeit als Neubauten mit Baulücken. Das sind jetzt nicht so spektakuläre Bauaufgaben, aber die können das Stadtbild schon massiv verändern. Betreffend Sonnenschutz werden wir ebenfalls eine Richtlinie erarbeiten.
Welche Empfehlungen gibt es für geplante Werbemaßnahmen in der Altstadt?
Ploder: Werbemaßnahmen in der Schutzzone sind bewilligungspflichtig. Das scheint nicht allen Unternehmerinnen und Unternehmern und Werbenden bewusst zu sein und kann zu Problemen führen. Jedes Gewerbe hat natürlich ein Interesse, im öffentlichen Raum präsent zu sein. Damit sind sie aber im Wirkungsbereich der Ankündigungsgestaltungsverordnung, diese ist auf der Homepage der ASVK zu finden. Diese Verordnung ist berechtigt, da die Intention der Außenwerbung manchmal überbordende Ausmaße annimmt, welche mit schutzwürdigen Beständen nicht korreliert. Die Gebäude treten in den Hintergrund und die Werbemaßnahmen selbst sind zu plakativ im Vordergrund – in Form, Farbe, Größe, Beleuchtung. Bei Werbung gilt meist: Weniger ist mehr. Die Werbung in das Stadtbild integrieren steht vor marktschreierischen Gesten!
Ploder: Bedenklich ist die Neuentwicklung der großen digitalen Screens hinter Auslagenscheiben und Schaufenstern. Diese wird von der Kommission sehr kritisch gesehen, überdimensionale bewegte Bilder, oft in grellen Farben stören die Ruhe des Stadtbildes und erzeugen Szenarien, die den wertvollen Erfahrungsraum der historischen Altstadt konterkarieren.
Wir waren heuer im Sommer in der Bretagne, in der Stadt Rennes, diese ist um ein Drittel kleiner als Graz. In der Innenstadt gibt es kein selbstleuchtendes Werbeschild. Jedes Werbeschild wird mit Überstrahler angestrahlt, aber die Schilder leuchten selbst nicht. Eine unglaublich hohe Frequenz im stationären Handeln und in den Straßen war zu beobachten, mehrheitlich waren es kleine Geschäfte bzw. bauliche Strukturen, wie beispielweise bei uns in der Sporgasse. Rennes kommt auch ohne Leuchtschilder aus und der Handel floriert trotzdem.
Die ASVK ist auch für Platzgestaltungen in den Schutzzonen zuständig?
Kuß: Ja, das war der Stadt Graz lange nicht bewusst. Es geht dabei um die Wahrung von historischen Belagsqualitäten, Bordsteinen, Beleuchtungen und dergleichen. Aber auch Leitungsführungen mit Schaltkästen im öffentlichen Raum, wie derzeit durch das Glasfasernetz, welches auch die gesamte Innenstadt durchziehen wird, werden begutachtet. Im zentralen Schutzzonenbereich wird hier meist mit unterirdischen Schaltschränken reagiert. Auch Antennenanlagen für Mobilfunk auf den Dächern werden begutachtet.
Ploder: Die Stadt Graz setzt im öffentlichen Raum sehr viel um und versucht laufend, den gemeinschaftlich genutzten Raum zu attraktiveren. Das ist selbstverständlich auch eine Frage der finanziellen Mittel. Die Straßenbemalungen, die die Stadt Graz am Lendplatz oder in der Zinzendorfgasse als ersten Schritt einer Verkehrsberuhigung und Platz-/Straßengestaltung umgesetzt hat, können natürlich nur eine Zwischenlösung sein. Für die Weiterentwicklung bzw. Transformation dieser städtischen Räume ist es wichtig auf Qualität zu setzen – Bäume und kühlendes Grün statt Pflanztröge, haptische Oberflächengestaltung und Belagsqualität statt Asphaltbemalungen.
Wie geht es dem klassischen „Grazer Fenster“ in der Altstadt?
Ploder: Das Grazer Fenster ist als Kastenstockfenster ein wesentliches Element der historischen und geschützten Altstadt-Fassaden. Es ist also in hohem Maße schutz-würdig, was nicht bedeutet, dass es nicht ertüchtigt werden kann. Jedenfalls sind Fassadensanierungen und Fensteränderungen in der Altstadt bewilligungspflichtig und nur mit restauratorischem Fassadenbefund möglich. In der Vergangenheit wurden leider oftmals Kastenstockfenster konsenslos gegen einlagige Kunststofffenster getauscht. Dies führt immer wieder zu nachträglichen Bewilligungsverfahren mit einem rückführenden, kostenintensiven Fenstertausch in Folge.
Kuß: Die Altstadt ist nicht der geeignete Platz zum Einbau von Kunststofffenstern. Es wird künftig noch mehr Augenmerk auf die Qualität und Authentizität des Materials Wert gelegt. Daher bitte keinesfalls einen konsenslosen Fenstertausch durchführen und immer vorher die Abstimmung mit der Kommission durchführen.
Wie viele Projekte und Voranfragen werden eigentlich pro fünf-jähriger Periode bearbeitet?
Ploder: Pro Periode werden ca. 3000 Stücke, also Voranfragen und Gutachten zusammen, von der 16-köpfigen Kommission bearbeitet.
Wie funktioniert die Abstimmung mit den Vertretern des WKE, der Baubehörde, dem Bundesdenkmalamt, dem Stadtplanungsamt?
Ploder: Ich denke, das funktioniert ganz gut. Wir verfolgen das Ziel, die Vernetzung noch zu intensivieren, insbesondere mit dem Denkmalamt. Bei diesen interdisziplinären Abstimmungen werden Lösungsansätze im Sinne der Projektwerber gefunden, welche von allen beteiligten Institutionen und Behörden im Verfahren mitgetragen werden. Ältere Planer und Planerinnen werden sich noch an Zeiten erinnern, bei denen das gar nicht der Fall war: Da wollte dann schon mal das Stadtplanungsamt gemauerte Gauben auf dem Dach, die ASVK trat für welche in Holz ein und das Denkmalamt präferierte ausschließlich Gauben in Glas-Stahl. Ziel ist es, übergeordnete Themen der Gestaltung im Vorfeld zu synchronisieren, das kann eine gute Kommunikation der einzelnen beteiligten Abteilungen im Verfahren gewährleisten.
Kuß: Das ist natürlich zeitlich schon ein viel höherer Aufwand für uns alle, den wir damit betreiben. Wenn ich nur meine Stellung-nahme abgebe, habe ich weniger Arbeit, als wenn ich mich mit dem Ganzen auch aus Sicht der anderen Abteilungen auseinandersetzen muss, wo man ja nicht immer gleich einer Meinung ist.
Ploder: Ich sehe darin schon eine zusätzliche Leistung der Kommission und auch eine Zielsetzung, da es qualitätsvolle Bauen letzten Endes fördert.
Auch mit dem Weltkulturerbebeirat sind wir immer wieder in Abstimmung. Das Weltkulturerbe ist doch eine wunderbare Auszeichnung für diese Stadt: seit 1999 ist die Grazer Innenstadt Weltkulturerbe und seit 2010 auch das Schloss Eggenberg.
Ich denke, dass das Weltkulturerbe in gegenständlicher Form für Graz nur möglich wurde, weil es ein GAEG gegeben hat, welches als Gestaltungswerkzeug diese Stadt geprägt, weiterentwickelt und insbesondere, dass baukulturelle Erbe bewahrt hat. Die Wertschätzung für diese Arbeit zeigt sich in der Aufnahme von Graz zum Weltkulturerbe.
In der letzten Kommissionsperiode gab es Spannungen in der Zusammenarbeit mit der Abteilung 9 des Landes Steiermark, bei welcher die Geschäftsstelle der ASVK, also das organisatorische Rückgrat und Office der Kommission angesiedelt sind?
Ploder: Die Kommunikation läuft derzeit sehr gut. In der letzten Kommission hat die personelle Beschneidung der Geschäftsstelle durch die Abt. 09 zu diesen Spannungen geführt, zudem war nahezu die gesamte Bürotätigkeit an die ehrenamtlichen Kommissionsmitglieder ausgelagert, was eine entsprechende zusätzliche Belastung für sie darstellte. In den nachfolgenden Gesprächen konnten einige strukturelle Anpassungen noch durch intensiven Einsatz von Alfred Bramberger abgestimmt werden, die nun eine gute Basis für eine gute Zusammenarbeit darstellen. Danke Alfred!
Da aber Bürotätigkeiten an die Geschäftsstelle der ASVK, also das Office der ASVK, zurückkamen, ist hier die personelle Situation schon noch immer angespannt.
Das Land Steiermark arbeitet seit Jahren an einem neuen Ortsbildschutzgesetz, in dem auch das GAEG integriert und als eigenes Gesetz auslaufen soll?
Ploder: Wir waren und sind in diese Prozesse als Kommission nicht eingebunden. Das ist auch für uns unverständlich, da ja das GAEG quasi eine Vorlage für das Ortsbildschutzgesetz sein soll und wir in der praktischen Abwicklung von Projekten nach dem GAEG wohl am meisten Erfahrung haben. Die Entwicklung des neuen Ortsbildschutzgesetzes erfolgt in der gleichen Landesabteilung A9, in der auch die ASVK angesiedelt ist, so weit wäre der Weg also nicht.
Kuß: Dazu kommt, dass es im derzeitigen GAEG ja auch Anpassungen braucht, die sinnvoll zu ändern wären. Dadurch, dass es so viele Novellen im Baugesetz gegeben hat und das GAEG aus 2008 aber noch immer unverändert ist und seine Gültigkeit hat, gibt es jetzt halt gewisse rechtliche Formulierungs-Divergenzen. Und die Juristen agieren heute formaljuridisch wie nie zuvor.
Jetzt weiß man nicht, ob man das überhaupt angehen soll, ob und wann das mit dem Ortsbildschutzgesetz weitergeht. Auch muss man sagen, dass das GAEG sich schon sehr bewährt hat und seinerzeit sehr klar, prägnant und nachvollziehbar formuliert wurde.
Was können Antragsteller selbst dazu beitragen, damit ihrer Akten rasch bearbeitet werden?
Ploder: Zunächst muss ich anführen, dass wir in der neuen Kommission versucht haben, den Aktenlauf zeitlich zu verkürzen. Und wir sind da gut unterwegs, da ist schon einiges gelungen.
Wir tagen jede zweite Woche und haben einen Rahmen von 8 Wochen für Gutachten. Dieser beginnt beim Einlangen der Gutachten in der Geschäftsstelle, dann wird in der darauffolgenden Sitzung das Projekt zur Bearbeitung zugeteilt und in der nächsten Sitzung beschlossen. Danach folgt die Gutachtenserstellung, die juristische Prüfung und die Freigabe durch den Vorsitzenden, erst dann wird das Gutachten von der Geschäftsstelle ausgefertigt und versandt. Für Voranfragen gibt es keine Frist, aber sie sind ein sinnvolles Mittel zur relativ unbürokratischen Vorabstimmung des Projektes.
Kuß: Was Antragssteller jedenfalls machen können ist, auf eine Vollständigkeit ihrer eingereichten Unterlagen zu achten, dazu gibt es auf der Homepage der ASVK Angaben: Ansichten (mit beidseitig je einer Fensterachse des Nachbarbestandes zur Beurteilung der Einfügung des Projektes), ein aussagekräftiger Schnitt sowie Grundrisse mit der Darstellung von Abbruch und Neu. Weiters eine klare und professionelle Unterlagenaufbereitung, vollständige Erläuterung des Projektes, Angaben zu Material und Farben, ergänzende Bildangaben etc. Je besser das Projekt dokumentiert und dargestellt ist, umso leichter tun wir uns natürlich in der Beurteilung und umso schneller geht es. Man muss dann nichts nachfordern.